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Firmung

PP_2024_Heiliggeist Taube 2

Die Firmung ist nach Taufe und (Erst-)Kommunion das dritte Sakrament der Eingliederung in die katholische Kirche. Sie soll die junge Christin, den jungen Christen stärken, das Leben selbst in die Hand zu nehmen und sich im Sinne Jesu in der Welt zu engagieren. Mit dem Zeichen der Handauflegung durch den Firmspender (oft ein Bischof) wird den Heranwachsenden der Heilige Geist, Gottes Kraft für ihr Leben zugesprochen. In diesem Sinne ist die Firmung eine Feier der Mündigkeit, die die eigene Entscheidung der Firmandinnen und Firmanden in den Mittelpunkt stellt. Sie wird im Kanton Zürich daher überwiegend zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr gefeiert. In einem vorbereitenden Firmkurs setzen sich die jungen Frauen und Männer mit zentralen Lebens- und Glaubensfragen auseinander.

Firmung in der Pfarrei St. Peter und Paul

Die Jugendlichen werden im ersten Jahr nach der obligatorischen Schulzeit (10. Schul- oder 1. Lehrjahr) mit etwa 17 Jahren jeweils durch den Firmkurs während rund 9 Monaten ab Oktober des Vorjahres auf die Firmung vorbreitet.  Der Firmgottesdienst findet an einem Sonntag gegen Ende des Schuljahres im Mai oder Juni statt.