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Beerdigung

PP_2024_Trauer

Sie haben – plötzlich und unerwartet oder nach langer Krankheit – einen lieben Menschen verloren? 
Wir sprechen Ihnen unser herzliches Beileid aus und begleiten Sie gern in dieser schwierigen Zeit.

Wer einen Angehörigen durch Tod verliert, benachrichtigt zunächst die Stadt Winterthur. Diese hat dafür ein eigenes Amt eingerichtet. Sie finden es am Eingang zum Friedhof Rosenberg: Friedhofverwaltung, Am Rosenberg 5, 8400 Winterthur, Telefon 052 267 30 30. Es ist von Montag bis Freitag zu üblichen Bürozeiten geöffnet: Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Am Wochenende oder Feiertag steht ein Pikettdienst bei der Stadtpolizei Winterthur zur Verfügung: Telefon 052 267 51 52.
Bringen Sie zur Friedhofsverwaltung bitte folgende Papiere mit: die ärztliche Todesbescheinigung und die Ausweispapiere der anzeigeberechtigten Person, Familienbüchlein und/oder Ausländerausweis der verstorbenen Person.

Der Abschied am Grab erfolgt in Winterthur normalerweise zeitlich vor der Trauerfeier in einer Kirche oder Friedhofskapelle. Särge dürfen ausschliesslich im Friedhof aufgebahrt werden – nicht in der Kirche. Für Urnen besteht keine solche Regelung. Sie müssen auch nicht auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Bei der Meldung des Todesfalles auf der Friedhofsverwaltung werden in der Regel Ort und Zeitpunkt für die Beerdigung und die Trauerfeier festgelegt. Zur Sicherheit ist ein Anruf beim betreffenden Pfarramt ratsam. 
Grundsätzlich ist für einen Todesfall das Wohnortspfarramt der verstorbenen Person zuständig. Wenn jemand zuletzt in einem Alters- oder Pflegeheim zu Hause gewesen ist, gilt die letzte selbständige Adresse vor dem Heimaufenthalt (Seniorenresidenzen werden jedoch als Wohnorte betrachtet).

Wenn die Beerdigung an einem anderen Ort und/oder mit einem von den Angehörigen gewählten Seelsorgenden stattfinden soll, richten Sie bitte möglichst schnell entsprechende Anfragen an den Wunschort beziehungsweise «Wunschpfarrer» (so der dafür übliche Ausdruck auf der Friedhofverwaltung).

Die Trauerfeier kann in einer Kirche oder Friedhofkapelle stattfinden. Sie besteht aus einem Wortgottesdienst oder einer Eucharistiefeier (Messe) und wird vorgängig mit der zuständigen Seelsorgerin beziehungsweise dem zuständigen Seelsorger besprochen. Dabei spielen Fragen eine Rolle wie: Soll es einen Lebenslauf geben? Wenn ja: Wer verfasst ihn und wer liest ihn vor? Werden gemeinsam Lieder gesungen?

In der Kirche stellt das Pfarramt, in der Friedhofkapelle die Stadt die Organistin beziehungsweise den Organisten. Sind darüber hinaus Musizierende oder Singende vorgesehen (welche von der Trauerfamilie engagiert werden müssen)? Welche sonstigen Wünsche und Anliegen möchten die Angehörigen einbringen (zum Beispiel bezüglich Texte, Kollekte oder Blumenschmuck)?
Zuweilen wird mit dem Pfarramt auch ein «Jahresgedächtnis» vereinbart. Das bedeutet, dass für die verstorbene Person an einem dafür festzulegenden Datum im Gottesdienst der Pfarrei gebetet wird.

Beerdigung in der Pfarrei St. Peter und Paul

Den Bestattungsauftrag bekommt das Pfarramt, wo der Verstorbene zuletzt seinen festen Wohnsitz hatte, durch die Friedhofverwaltung, wo der Todesfall gemeldet worden ist. Wer dafür einen speziellen Termin oder einen bestimmten Seelsorger beanspruchen möchte, tut gut daran, vorgängig mit dem Pfarramt abzuklären, ob das so möglich ist. Auch eine geplante Beerdigung auswärts muss vor der endgültigen Festsetzung besprochen werden, wenn eine personelle Assistenz aus der Wohnortspfarrei erwartet wird.

In Winterthur ist die Grablegung von Sarg oder Urne normalerweise vor der Trauerfeier. Die Abdankung kann im Friedhof Rosenberg in der dortigen Friedhofkapelle oder in einer Pfarrkirche stattfinden, so auch in der Kirche St. Ulrich, die ja nahe beim Friedhof Rosenberg liegt. Sie kann in Form eines Wortgottesdienstes oder einer Eucharistiefeier (mit Abendmahlsbericht und Kommunion) gestaltet werden.
Der Orgeldienst ist an allen Orten vorgesehen, auch für evtl. gemeinsam gesungene Lieder. Spezielle Musikwünsche können beim Gespräch der Angehörigen mit dem zuständigen Seelsorger vorgebracht werden. Auch das Abspielen von CDs ist möglich. Ebenso ist bei der vorbereitenden Zusammenkunft die Frage von Verfassen und Verlesen eines Lebenslaufes (oder vom Verzicht darauf) ein wichtiges Thema. Die Trauerfamilie bestimmt den Blumenschmuck in der Friedhofkapelle und spricht sich diesbezüglich mit der Friedhofverwaltung ab, für zusätzlichen Blumenschmuck in einer Kirche sind ebenfalls die Angehörigen im Einvernehmen mit dem Sigristen zuständig. Wer einen besondern Kollektenzweck bestimmen will, bekommt auf dem Friedhof das gesammelte Geld am Schluss in bar ausgehändigt oder bringt in eine Kirche einen entsprechenden Einzahlungsschein mit.

Die Namen von verstorbenen Pfarreiangehörigen sowie Beerdigungstermin und –ort werden übers zeitlich nächstgelegene Wochenende in den Sonntagsgottesdiensten verkündet.
Die Pfarrei gedenkt ihrer verstorbenen Mitglieder des vergangenen Jahres jeweils im Morgen- und Abendgottesdienst (08.30 und 19.30 Uhr) vom Allerseelentag, dem 2. November, und zündet dabei für jede verstorbene Person eine Kerze an. Auch wird in unserer Kirche eine Gedenkfolie mit Namen sowie Geburts- und Todesdatum der bzw. des Verstorbenen für ungefähr ein Jahr an der Wand nahe bei der Winterthurer Madonna (vorn rechts) angebracht.