Ehe/ Hochzeit in der Pfarrei St. Peter und Paul
Grundsätzlich gilt: Der Ehebund zwischen Mann und Frau ist heilig durch das bedingungslose und zeitlich unbegrenzte Ja der Eheleute zueinander. Daher feiert ihn die katholische Tradition als Sakrament, in dem dieser schöpfungsgewollte Bund bestätigt und gesegnet wird. Dies geschieht üblicherweise in einem Gottesdienst in einer Kirche, der sowohl ein Wortgottesdienst als auch eine Eucharistiefeier (wenn beide Brautleute katholisch sind) sein kann. Trauungsberechtigt ist ein Priester (für die Eucharistie notwendig) oder Diakon.
In der Schweiz wird die Ziviltrauung auf dem Standesamt für die kirchliche Hochzeit vorausgesetzt. Für eine kirchliche Trauung sind zwei Trauzeugen nötig.
In der Kirche St. Peter und Paul wird normalerweise an Samstagen um 11.00 Uhr und um 13.30 oder spätestens 14.00 Uhr geheiratet, ausser während der Fastenzeit (7 Wochen vor Ostern).
Paare, die nicht auf dem Gebiet unserer Pfarrei wohnen, aber in unserer Kirche heiraten wollen, müssen dafür frühzeitig das Pfarreisekretariat kontaktieren und den Traupriester (-diakon) selber mitbringen.
Es ist möglich, für den Apéro nach der Trauung Räume im Pfarreiheim zu mieten.
Nehmen Sie möglichst frühzeitig, mindestens sechs Monate vor der kirchlichen Trauung, Kontakt mit unserem Pfarramt und Sekretariat auf. Dort werden Sie kompetent beraten, welche Dokumente vorzubereiten sind. Auch besprechen unsere Seelsorgenden gern mit Ihnen, wie die Trauung gestaltet werden kann, wenn Sie zwei unterschiedlichen Kirchen angehören oder wenn nur eine bzw. einer von Ihnen Mitglied der Kirche ist.
Die katholische Kirchgemeinde Winterthur bietet regelmässig Ehevorbereitungskurse an. Sie sind herzlich willkommen, sich auf diese Art und Weise auf Ihren wichtigen Schritt in eine gemeinsame Zukunft vorzubereiten und mit anderen Paaren, die sich für eine kirchliche Trauung entscheiden, ins Gespräch zu kommen.
Kantonale Ehevorbereitungsangebote finden Sie hier.