Lange Nacht der Kirchen

"Ich habe den Himmel gegessen".
Freitag, 2. Juni, 20.00 Uhr, Kirche St. Peter und Paul

Firmung

Die Firmung ist nach Taufe und (Erst-)Kommunion das dritte Sakrament der Eingliederung in die katholische Kirche. Sie soll die junge Christin, den jungen Christen stärken, das Leben selbst in die Hand zu nehmen und sich im Sinne Jesu in der Welt zu engagieren. Mit dem Zeichen der Handauflegung durch den Firmspender (oft ein Bischof) wird den Heranwachsenden der Heilige Geist, Gottes Kraft für ihr Leben zugesprochen. In diesem Sinne ist die Firmung eine Feier der Mündigkeit, die die eigene Entscheidung der Firmandinnen und Firmanden in den Mittelpunkt stellt. Sie wird im Kanton Zürich daher überwiegend zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr gefeiert. In einem vorbereitenden Firmkurs setzen sich die jungen Frauen und Männer mit zentralen Lebens- und Glaubensfragen auseinander.

Firmung in der Pfarrei St. Peter und Paul

Durch Gebet und Handauflegung sowie Salbung mit Chrisam (geweihtem Olivenöl) auf die Stirn wird bei der Firmung den Firmlingen die Kraft des Heiligen Geistes zugesagt. Dieses Sakrament beschliesst und bekräftigt den in der Taufe begonnen Glaubensweg. Der Firmspender ist in der Regel der Diözesanbischof oder ein von ihm delegierter Priester, der die gesamtkirchliche Ebene über der Territorialpfarrei repräsentiert. Die Firmpatin oder der Firmpate begleitet den Firmling (unabhängig vom Geschlecht) und gibt ihm das Gefühl, in diesem Moment nicht allein zu sein. Sie oder er sollte selber gefirmt oder konfirmiert sein (möglich sind auch ältere Geschwister oder ein Elternteil).
Ein neu getaufter Erwachsener empfängt die Firmung im Zusammenhang mit der Taufe in der gleichen Feier (durch den vom Bischof beauftragten Taufspender).
Ein zur katholischen Kirche konvertierter getaufter Christ aus einer anderen Kirche wird zur Aufnahme in die katholische Kirche gefirmt (meist vom dafür autorisierten Ortspfarrer).

Die als Kinder Getauften werden im ersten Jahr nach der obligatorischen Schulzeit (10. Schul- oder 1. Lehrjahr) mit etwa 17 Jahren jeweils durch den Firmkurs während rund 9 Monaten ab Oktober des Vorjahres auf die Firmung vorbreitet.  Der Firmgottesdienst findet an einem Sonntag gegen Ende des Schuljahres im Mai oder Juni statt.
Mehr Informationen zur Firmvorbereitung finden Sie hier.